Montag, 21. Dezember 2015

Grundstückskauf

Unser Grundstück hatten wir erstmals im Herbst 2014 gesehen. Auf einer Online-Plattform wurden 3 nebeneinanderliegende Grundstücke von einem Makler angeboten. Es handelte sich um alte Gartengrundstücke in einem bestehenden älteren Stadtbereich, etwa mittig zwischen Stadtzentrum und -grenze der Kleinstadt.
Die Grundstücke sprachen uns bei der ersten Besichtigung nicht besonders an: Sie befanden sich an einer mäßig befahrenen Landesstraße und waren sehr stark verwildert. Es gab aber auch Vorteile: Zunächst der Preis, der weit unter 20 € pro Quadratmeter lag, einfach unschlagbar! Außerdem waren die Grundstücke alle um die 1600 qm groß und ein großes Grundstück hatten wir uns immer gewünscht! Die Maße sind mit etwa 18 x 93 m nicht ganz optimal, aber trotzdem gut bebaubar. Und die städtische Lage bringt natürlich auch seine Pluspunkte mit: 150 m zum nächsten Supermarkt und Bäcker, 400 m zur Kita und Grundschule, 500 m zum Schwimmbad etc.
Aber wie das immer so ist, wir haben weiter nach dem perfekten Grundstück gesucht. Angeschaut haben wir uns dann Grundstücke, die uns zu klein waren oder zu weit draußen mit schlechter Anbindung, zu teure Grundstücke, eines, das an sich schön war, aber direkt an einer stark befahrenen Bahnstrecke lag, eines in einem stark reglementieren Baugebiet etc. Um Weihnachten 2014 rum kam dann wieder das besagte erste Grundstück ins Gespräch. Nach einem zweiten Besuch vor Ort haben wir den Makler kontaktiert. Und dann? Es gab ein weiteres Interessentenpaar, welches alle 3 Grundstücke kaufen wollte. Der Makler ließ dann aber unseren kurzen E-Mail-Kontakt vor Wochen als erste Anfrage gelten und sagte uns zu.



Der Kauf sollte sich dann aber auch zur Nervenprobe herausstellen. Das Grundstück hatte 4 Eigentümer in Erbengemeinschaft. Aufgrund von Pachtverträgen aus DDR Zeiten gab es auch noch einige eingetragene Vorkaufsberechtigte. Es stellte sich jedoch heraus, dass die meisten hiervon bereits verstorben waren. Der Makler hat also Sterbeurkunden und Negativbescheinigungen besorgen müssen. 
Große Sorgen bereitete mir ein ins Grundbuch eingetragenes Goldmarkdarlehen von Vorkriegszeiten. Ich witterte hier den Grund für den günstigen Preis. Letztlich stellte sich heraus, dass es sich maximal um 7.000 € handelt. Der Kaufvertrag wurde vom Notar dann so gestaltet, dass dieses Darlehen, soweit noch nicht getilgt, aus dem Kaufpreis gezahlt werden sollte. Heißt, wir zahlen den Kaufpreis, der Notar behielt diesen ein, bis die Bank die zu tilgende Summe nennt, und zahlt diese. Der Rest sollte dann erst an die Eigentümer gehen. Also kein Risiko für uns. Das Grundstück geht lastenfrei in unser Eigentum über. 
Die "Noch" Eigentümer leben alle verstreut in Deutschland, teils schon hoch betagt. Somit erhielt jeder die Vertragsunterlagen und ging zum Unterschreiben zu einem Notar vor Ort. Bis dieses Hin und Her nun endlich geschafft war, war es April 2015 geworden, als wir endlich den Notartermin hatten. 
Aber auch bis zur Auflassungsvormerkung zogen die Wochen dahin. Es fehlten noch diverse Bescheinigungen etc.


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